Religion für Einsteiger: Kann die Kirche Strafen verhängen?
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Wie sich ihre Mitglieder verhalten, kann ihr jedenfalls nicht gleichgültig sein. Doch es passt besser zu ihr, mit dem Wort und nicht mit Zwang zu überzeugen. Am 20. Februar 2010 will die evangelische Kirche auf ein uraltes Recht gegenüber ihren Mitgliedern verzichten. An diesem Tag versammelt sich die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Das oberste Gremium der Landeskirche soll eine neue Kirchenordnung verabschieden. Man könnte auch sagen: Sie bringt ihre Verfassung auf den neuesten Stand. Dabei werden aus dem begleitenden Gesetz, der Kirchengemeindeordnung, wohl einige Paragrafen wegfallen. Ein althergebrachtes Recht der Kirche geht verloren: ihre Mitglieder zu strafen. Moment mal: Die Kirche bestraft ihre Mitglieder? Geht das überhaupt? Grundsätzlich ja. Die Kirche kann strafen, wenn auch nur durch Worte, ohne Zwang. Es gibt nur eine Sanktion: den Ausschluss vom Abendmahl. Na gut, könnte man denken. Nicht mehr zum Abendmahl gehen. Damit kann ich leben. Aber sterben konnte man damit früher nicht! Wer auf Erden nicht am Abendmahl teilnehmen durfte, für den sollte auch der Himmel verschlossen bleiben. Der Ausschluss vom Abendmahl war über viele Jahrhunderte ein Ausschluss vom Seelenheil, eine furchtbare Sanktion. Die evangelischen Kirchen waren bei den Strafen von Anfang an zurückhaltender als die Katholiken. Hier kann kein Pfarrer oder Bischof allein über den Ausschluss vom Abendmahl entscheiden. Die evangelischen Kirchenordnungen sehen bis heute vor, dass diese Entscheidung in der betroffenen Gemeinde fällt. Die Entscheider sind in der Mehrzahl Nichttheologen – so soll Willkür unterbunden werden. Den vollständigen Artikel von Ingo Schütz finden Sie auf den Internetseiten des evangelischen Online Magazins chrismon.de hier. |
eingestellt von Mathias Burbach am 2. Februar 2010
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