Gericht kippt Sonntagsöffnung im Norden
Bäderregelung - Erfolg für die Kirchen: Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die sogenannte Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Demnach durften an bis zu 44 Sonntagen im Jahr die Geschäfte öffnen.
Das Greifswalder Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die sogenannte Bäderregelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gekippt. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil erklärte das Gericht die Regelung für unzulässig, wonach in 149 Orten und Ortsteilen an bis zu 44 Sonntagen im Jahr zwischen 11.30 und 18.30 Uhr die Läden geöffnet werden können. Das Verfahren beruht auf einer Klage der beiden evangelischen Landeskirchen sowie der katholischen Erzbistümer Berlin und Hamburg.
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eingestellt von Mathias Burbach am 8. April 2010
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